Twitter-Kanal als Rundfunkangebot angemeldet.

Die Münchner Isarrunde hat ihren Twitterkanal als Rundfunkangebot im Internet angemeldet. Michael Praetorius überreichte dem Geschäftsführer der bayerischen Landeszentrale für neue Medien, Martin Gebrande, persönlich das ausgefüllte Formular von der BLM-Website zur Anzeige eines Internet-Rundfunkprogramms. Die Anmeldung bezieht sich allerdings nicht auf die Video- oder Audiobeiträge der Isarunde, sondern nur auf den Twitterkanal der Isarrunde (http://www.twitter.com/isarrunde).
Wie im Video zu sehen, bestätigte Herr Gebrande, den Sachverhalt zu prüfen, ob es sich bei einem Twitterkanal um Rundfunk handelt. Sollte die BLM dies bestätigen, kommen auf uns bis zu 5.000 Euro Kosten zu. Zudem wäre die Entscheidung auch auf viele andere Twitter-Accounts mit vergleichbarer Wirkung anwendbar.
Die Medienaufsicht der BLM müsste dann ihre daraus resultierende Pflicht erfüllen, den Twitter-Kanal der Münchner Isarrunde zu beobachten bzw. bei Verstößen gegen das Rundfunkrecht regulativ einzuschreiten.
Ziel unserer Anzeige des Twitterkanals als Rundfunkangebot im Internet ist, eine Rechtssicherheit zu erreichen. Wir möchten von der Politik und der Landesmedienanstalt geklärt wissen, ob Dienste im Echtzeitweb als künftige Rundfunkangebote zu sehen sind. Aus dieser Entscheidung könnten sich entweder neue verantwortungsvolle Aufgaben für die Landesmedienanstalten oder eine veränderte Daseinsberechtigung ergeben.
Der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer hatte bei der Eröffnungsrede der Münchner Medientage am Mittwoch erklärt, Internet sei Rundfunk. Privater Rundfunk wird in Deutschland durch die Landesmedienanstalten reguliert. Der Geschäftsführer der Bayerischen Landesmedienanstalt BLM, Martin Gebrande, relativierte die Aussage des Ministerpräsidenten am Mittwoch auf einer Podiumsdiskussion dahingehend, dass Rundfunk ein lineares Medium sei, das suggestiv wirken müsse. Zudem gäbe es in Bayern nur eine Informationspflicht für rundfunkähnliche Online-Angebote wie bisher Webradio oder WebTV, wenn diese mehr als 500 Nutzer in ihren Streams erreichen würden.
Sollte die Bayerische Staatsregierung bei der Aussage von Horst Seehofer bleiben und versteht man die Aussagen des BLM-Geschäftsführers, Martin Gebrande, richtig, so müsste etwa ein Twitter-Account mit mehr als 500 Followern ein Rundfunkangebot sein. Um also nicht gegen bestehende Bestimmungen zu verstoßen, erfüllen wir die von der BLM geforderte Anzeigepflicht für Rundfunkangebote im Internet.
In der Vergangenheit haben Medienanstalten versucht, Ihren Regulierungsanspruch auf Internet-basierte Echtzeitangebote auszuweiten. Nun geben wir der Landesmedienanstalt aktiv die Chance darauf zu reagieren.
Hinter der Isarrunde stecken die Publizisten Michael Praetorius, Benedikt Köhler, Michael Reuter, Christoph Elzer und Anatol Locker.
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Video aus der Isarrunde & Spreerunde
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"Übrigens, ich habe über mein digitales Testament nachgedacht und mich gegen komplizierte Verfügungen entschieden. http://t.co/Q6utRQZpTp" von
@IlseMohr











